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Informationen zur Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Terhorst und Molwitz wurde 1972 von Herrn Rechtsanwalt Molwitz in Aachen gegründet.

Herr Rechtsanwalt Molwitz hat mit wechselnden Mitarbeitern in der Vergangenheit gewerbliches, freiberufliches und privates Klientel in allen rechtlichen Fragen beraten und vertreten. Neben den sich aus der Anlage der Kanzlei als Allgemeinkanzlei ergebenden Mandaten, insbesondere aus dem Bereich des Arbeits-/allg.Zivil-/Erb-/Miet- und Verkehrsrechts, lag in dieser Zeit ein Tätigkeitsschwerpunkt insbesondere im Bereich des Sozial- und des Sozialversicherungsrechts, dem Schwerbehindertenrecht und dem Rentenversicherungsrecht.

Aufgrund der umfassenden Kenntnisse Herrn Rechtsanwalts Molwitz auf dem Gebiet des Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts und des hieran anknüpfenden Renommées genießt die Kanzlei auch überregional hohes Ansehen.

Herr Rechtsanwalt Molwitz wird weiterhin in der Anwaltskanzlei Terhorst und Molwitz tätig sein und als geschätzter Berater und Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Mit der Übernahme der Kanzlei durch Herrn Rechtsanwalt Terhorst Anfang April 2001 sind zu den bisherigen Beratungsfeldern als Schwerpunkt der Beratung die Bereiche Telekommunikationsrecht, Informationstechnologie-/EDV- und Onlinerecht sowie alle damit verbundenen Fragestellungen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Gesellschaftsrechts und des Arbeitsrechts, verstärkt hinzugekommen.

Herr Rechtsanwalt Terhorst verfügt über den Bereich der neuen elektronischen Medien, insbesondere das Internet, betreffende rechtliche und tatsächliche Spezialkenntnisse. Aufgrund der Ausweitungen rechtsgeschäftlicher Sachverhalte im Onlinebereich, vor allem etwa der vermehrten Abwicklung von Warenlieferungen über Internet, hat der Bedarf an rechtlicher Beratung der zu betreuenden Mandanten, insbesondere gewerbetreibender Mandanten, die in diesem Sektor tätig sind, stetig zugenommen.

Mit der weiteren Durchdringung des Mobiltelekommunikationsmarktes und der zunehmenden Nutzung des Internets auch durch Privathaushalte wächst zudem der hierdurch veranlasste Beratungsbedarf gerade in diesem Bereich.

Das Internet und die Online-Dienste werden jedoch auch in immer stärkerem Maße von anderweitig Rechtsuchenden genutzt, um sich zu informieren.

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Philosophie

Als Rechtsanwälte verstehen wir uns als Dienstleister im Sinne des Wortes und stehen den Mandanten daher auch bei Fragen zur Verfügung, die nicht unmittelbar ein rechtliches Problem betreffen. Der Mandant soll das Gefühl haben, verstanden zu werden und mit seinen Problemen nicht allein gelassen zu sein. Durch die Rechtsanwaltskanzlei Terhorst und Molwitz werden zudem Dienstleistungen angeboten, die über die Bearbeitung des einzelnen Mandats hinausgehen.

Die Mitarbeiter unserer Kanzlei und unser Personal stehen den Rechtsuchenden bei Verhandlungen mit der Gegenseite oder bei Behördengängen zur Verfügung. Die Korrespondenz mit Versicherungen, Behörden und Institutionen gehört zum selbstverständlichen Angebot unserer Rechtsanwaltskanzlei.

Unsere Mandantinnen und Mandanten schätzen an uns die kompetente Beratung und die persönliche Betreuung.

Wir bemühen uns, jederzeit persönlich für Sie ansprechbar zu sein.
Ziel unserer Arbeit ist es, für unsere Mandanten den jeweils optimalen wirtschaftlichen und persönlichen Gesamtnutzen zu erreichen. Hierzu zählt über die Bearbeitung eines einzelnen Rechtsfalls hinaus auch, durch eine vorausschauende Gestaltung der Rechtsbeziehungen unserer Mandanten spätere Auseinandersetzungen weitgehend zu vermeiden und so für unsere Mandanten sichere Rechtspositionen zu erreichen.

Wir treiben Sie nicht in Prozesse, sondern versuchen erst einmal, außergerichtliche Lösungen zu entwickeln.

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Ulrich Molwitz, Rechtsanwalt

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Rufus Terhorst, Rechtsanwalt

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